Diskussion:Satzungsentwurf Bildungsverein Altmühlfranken: Unterschied zwischen den Versionen
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− | == Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken == | + | : == Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken == |
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− | Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert. | + | : Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert. |
+ | :: --[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST):In §2 wurden alle grossschreibungen in Kleinschreibung geändert. Allerdings gibt es einen feststehenden Begriff dazu, nämlich "open Content" (http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Inhalte). Man könnte §2.1 folgendes einfügen: ''Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte '''(sog. "Open Content")''' in selbstloser Tätigkeit zu fördern,...'' | ||
− | Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden? | + | : Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden? |
+ | ::--[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ist wohl in der Satzung begründet aufgeführt. Ich würde es nicht streichen. Eventuell eine Muss-Formulierung für Amtsgericht. Siehe [http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?tx_ttnewstt_news=159&cHash=06409663226af2f3114485aa4e0a23b4 Vereinswellt.de] | ||
− | Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail? | + | : Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail? |
− | + | :: --[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST):Ich meine ja. | |
− | + | : Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss. | |
+ | :: --[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Für mich ist "Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse" etwas anderes als Tagesordnung. (juristisch klarer) | ||
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+ | :: --[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ich meine Nein, nicht zwingend nötig. Da die Karlsruher es drin hatten, hab ich es einfach übernommen. Ist ein bisschen Basisdemokratie. Kann man aber auch streichen. Was meinen die Anderen? | ||
− | So, das war es jetzt einmal fürs Erste, sprich nach dem ersten Überfliegen des Satzungsentwurfes. | + | : Zu §11 1. Das kann eigentlich entfallen, denn es steht schon in §8 1. |
− | ---- | + | ::--[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST)Stimmt. Soll ich es streichen? |
− | : Bitte unterschreibt eure beiträge mit der Signatur und Zeitstempel. (Das ist der vorletzte Editorbutton in der Editorleiste wenn Ihr im Editorfenster seid) | + | |
− | : --[[Benutzer:Peter Diesler|Peter Diesler]] 23:32, 21. Okt. 2011 (CEST) | + | : So, das war es jetzt einmal fürs Erste, sprich nach dem ersten Überfliegen des Satzungsentwurfes. |
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+ | :: Bitte unterschreibt eure beiträge mit der Signatur und Zeitstempel. (Das ist der vorletzte Editorbutton in der Editorleiste wenn Ihr im Editorfenster seid) | ||
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Version vom 22. Oktober 2011, 00:23 Uhr
- == Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken ==
- DBO:
- Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.
- --Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST):In §2 wurden alle grossschreibungen in Kleinschreibung geändert. Allerdings gibt es einen feststehenden Begriff dazu, nämlich "open Content" (http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Inhalte). Man könnte §2.1 folgendes einfügen: Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte (sog. "Open Content") in selbstloser Tätigkeit zu fördern,...
- Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden?
- --Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ist wohl in der Satzung begründet aufgeführt. Ich würde es nicht streichen. Eventuell eine Muss-Formulierung für Amtsgericht. Siehe Vereinswellt.de
- Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?
- --Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST):Ich meine ja.
- Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.
- --Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Für mich ist "Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse" etwas anderes als Tagesordnung. (juristisch klarer)
- Zu §8 6. Braucht es diesen Punkt wirklich? Muss man das so verkomplizieren?
- --Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST): Ich meine Nein, nicht zwingend nötig. Da die Karlsruher es drin hatten, hab ich es einfach übernommen. Ist ein bisschen Basisdemokratie. Kann man aber auch streichen. Was meinen die Anderen?
- Zu §11 1. Das kann eigentlich entfallen, denn es steht schon in §8 1.
- --Peter Diesler 00:23, 22. Okt. 2011 (CEST)Stimmt. Soll ich es streichen?
- So, das war es jetzt einmal fürs Erste, sprich nach dem ersten Überfliegen des Satzungsentwurfes.
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- Bitte unterschreibt eure beiträge mit der Signatur und Zeitstempel. (Das ist der vorletzte Editorbutton in der Editorleiste wenn Ihr im Editorfenster seid)
- --Peter Diesler 23:32, 21. Okt. 2011 (CEST)