Low Flight Area 7: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wugwiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Landkreis Weissenburg - Gunzenhausen bildet das Zentrum der Low Flight Area 7 (Tieffluggebiet 7) der Bundesrepublik Deutschland, in dem Militärische Luftfahr…“)
 
K
Zeile 1: Zeile 1:
Der Landkreis Weissenburg - Gunzenhausen bildet das Zentrum der Low Flight Area 7 (Tieffluggebiet 7) der Bundesrepublik Deutschland, in dem Militärische Luftfahrzeuge den Tiefflug können.  
+
Der Landkreis Weissenburg - Gunzenhausen bildet das Zentrum der Low Flight Area 7 (Tieffluggebiet 7) der Bundesrepublik Deutschland, in dem Militärische Luftfahrzeuge den Tiefflug trainieren können.  
  
 
Die LFA 7 erstreckt sich über den Bereich Crailsheim - Ellwangen - Donauwörth - Eichstätt - Roth - Ansbach und schließt dabei Kreisförmig die Stadtgebiete Bopfingen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Nördlingen, Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weissenburg aus.
 
Die LFA 7 erstreckt sich über den Bereich Crailsheim - Ellwangen - Donauwörth - Eichstätt - Roth - Ansbach und schließt dabei Kreisförmig die Stadtgebiete Bopfingen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Nördlingen, Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weissenburg aus.

Version vom 16. November 2011, 02:27 Uhr

Der Landkreis Weissenburg - Gunzenhausen bildet das Zentrum der Low Flight Area 7 (Tieffluggebiet 7) der Bundesrepublik Deutschland, in dem Militärische Luftfahrzeuge den Tiefflug trainieren können.

Die LFA 7 erstreckt sich über den Bereich Crailsheim - Ellwangen - Donauwörth - Eichstätt - Roth - Ansbach und schließt dabei Kreisförmig die Stadtgebiete Bopfingen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Nördlingen, Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weissenburg aus.

Das Gebiet darf von Montag bis Freitag ab 30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 24 Uhr im Tiefflug beflogen werden. Von 1. Mai bis 31. Oktober gilt zudem ein Tiefflugverbot während der Mittagszeit von 11:30 bis 12:30 Uhr. Die Regelung kann jederzeit vom Bundesministerium der Verteidiung, beispielsweise bei Manövern, ausgesetzt werden. Tiefflugübungen finden heute in der Regel in einer Höhe zwischen 300 und 450 Metern statt.

Vor Einführung der Tieffluggebiete war, insbesondere in der Zeit des Kalten Krieges, militärischer Tiefflug im gesamten Bundesgebiet ausgenommen einiger Sperrzonen in Flughöhen ab 150m erlaubt. Hinzu kamen Tiefstfluggebiete, in denen bis auf 75m über Grund mit hoher Unterschallgeschwindigkeit geflogen werden durfte, wozu auch Teile der heutigen LFA 7 gehörten.

Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks wurden 1990 sieben räumlich begrenzte Tieffluggebiete für Flughöhen bis 75m geschaffen. In diesen sieben Gebieten ist derzeit die Nutzung von Flughöhen unter 300m ausgesetzt und nur auf gesonderte Weisung durch das Bundesministerium der Verteidigung in Einzelfällen gestattet, in der LFA 7 komplett ausgesetzt.

Die LFA 7 ist nicht Deckungsgleich mit den Hubschrauberflugkoordinierungsgebieten (HFCA) Roth und Ansbach, in den Flüge bis 100 Fuß (Tag) bzw. 500 Fuß (Nacht) sowie Aussenlandungen gestattet sind.