Diskussion:Satzungsentwurf Bildungsverein Altmühlfranken

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Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.

Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden?

Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?

        Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.