Diskussion:Satzungsentwurf Bildungsverein Altmühlfranken: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wugwiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
== Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken ==
 
== Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken ==
 +
 +
'''DBO:'''
  
 
Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.
 
Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.
Zeile 7: Zeile 9:
 
Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?
 
Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?
 
Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.
 
Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.
 +
 +
Zu §8 6. Braucht es diesen Punkt wirklich? Muss man das so verkomplizieren?
 +
 +
Zu §11 1. Das kann eigentlich entfallen, denn es steht schon in §8 1.
 +
 +
So, das war es jetzt einmal fürs Erste, sprich nach dem ersten Überfliegen des Satzungsentwurfes.
 +
----

Version vom 21. Oktober 2011, 21:01 Uhr

Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken

DBO:

Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.

Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden?

Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail? Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.

Zu §8 6. Braucht es diesen Punkt wirklich? Muss man das so verkomplizieren?

Zu §11 1. Das kann eigentlich entfallen, denn es steht schon in §8 1.

So, das war es jetzt einmal fürs Erste, sprich nach dem ersten Überfliegen des Satzungsentwurfes.