Diskussion:Satzungsentwurf Bildungsverein Altmühlfranken: Unterschied zwischen den Versionen

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== Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken ==
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Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.
 
Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.
  
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Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?
 
Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail?
        Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.
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Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.

Version vom 21. Oktober 2011, 20:47 Uhr

Diskussionsseite zum Satzungsentwurf für den Bildungsverein Altmühlfranken

Sind "Freie Inhalte" ein feststehender Begriff? Ich bin da etwas über die Großschreibung gestolpert.

Zu §8 f. Brauchen wir eine Finanzordnung? Was soll in dieser genau geregelt werden?

Zu §8 4. Beinhaltet die Textform t auch eine Einladung per E-Mail? Weiter finde ich nachstehende Formulierung nicht gut: "Die Einladung muss den Gegenstand der zu fassenden Beschlüsse angeben". Sag doch ganz schlicht, dass die Einladung die Tagesordnung enthalten muss.