Die Bedeutung Kaiser Karls IV. für Weißenburg

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Fresko am Haus Luitpoldstraße 13

Karl von Luxemburg wurde 1316 in Prag geboren, zwischen 1323 und 1329 in Paris erzogen und hat in Bologna studiert. Er war erfahren und bewährt in den politischen Affären Italiens, Böhmens und Mährens. 1346 wählten die geistlichen Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier sowie die weltlichen Kurfürsten von Böhmen und Sachsen(-Wittenberg) Karl gegen den amtierenden Kaiser Ludwig IV. (den Baiern aus dem Hause Wittelsbach) zum neuen römisch-deutschen König, der in Bonn gekrönt wurde, 1347 in Prag zum König von Böhmen und 1355 in Rom zum Kaiser gekrönt.

Er wirkte als Staatsmann und Mäzen in Mitteleuropa mit kluger Friedenspolitik, zielbewussten Finanzaktionen und umsichtiger Förderung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Aktivitäten (1348 Gründung der Universität Prag als erster Reichsuniversität) trotz ungünstiger äußerer Bedingungen, w. z. B. der Pest von 1348 und der Kirchenspaltung. Karl starb 1378 in Prag.

Nachhaltige Einflüsse für Weißenburg durch Karls weitsichtige Städtepolitik

  • 1347 (nach der Wahl zum König): Bestätigung aller Rechte und der Waldschenkung von Kaiser Ludwig dem Baiern von 1338 (etwa 1.670 ha Wald) – (Karl war immerhin der Gegenkönig von Ludwig) – Ziel war die Stärkung der Wirtschaft der Stadt, denn die Besteuerung erfolgte nach der Fläche, d. h. ein großer Wald bedeutete auch hohe Steuereinnahmen.
  • 1350: Schenkung weiterer Waldgebiete, nämlich der Waldabteilungen Segel und Laubenbuch mit zusammen etwa 100 ha für das Holzrecht, nicht das Jagdrecht.
  • 1355: Verbot der Verpfändung und freie Wahl des Amtmanns[1] Karl hatte Weißenburg selbst noch 1347 verpfändet im Zusammenhang mit seiner Wahl zum Gegenkönig von Ludwig dem Baiern (1346). Tatsächlich war die Stadt zehnmal verpfändet, zumindest das Schultheißenamt.[2]
  • 1360: Schenkung von 4.000 Gulden, damit sich Weißenburg und Windsheim aus der Pfandschaft lösen könnten, was die beiden Städte weitgehend aus eigener Anstrengung 1360 schafften. Karl IV. befreite sie daraufhin für 20 Jahre von der gewöhnlichen Reichssteuer.[3] (Karl hatte beide Städte für insgesamt 28.000 Gulden verpfändet.)
  • 1372: Erlaubnis zur Ummauerung der südlichen Vorstadt, d. h. des Gebietes südlich des Spitaltores bis zum Schießgraben und Seeweiher. Die Ummauerung begann 1376. Zur Finanzierung durfte ab 1372 ein Ungelt erhoben werden, das ist eine Getränkesteuer: Für jeden Eimer (= 64 Liter) Weines, Bieres oder eines anderen Getränkes, das in der Stadt verkauft wurde, musste eine Steuer von vier Maß bezahlt werden. [4]
Der Ansatz der Stadterweiterung ist noch heute gut durch den Knick an der Seeweihermauer nördlich des Seeweihers beim Durchlass zu erkennen

Damit einher ging das Verbot des Pfahlbürgertums (in der „Goldenen Bulle“ von 1356), d. h. Bürger – nicht etwa abhängige Bauern – , die außerhalb befestigter Städte wohnten und deren Dörfer oder Siedlungen nur mit Pfählen umgeben waren, konnten bislang das Bürgerrecht einer Stadt haben. Sie entzogen sich damit häufig den Untertanenpflichten des Landesherrn und konnten somit militärisch und steuerlich von diesem nicht erfasst werden. Verbot von Städtebündnissen: Karl IV. wollte keine Gegenmacht zur Königsmacht.

  • 1374: Das Kloster Wülzburg solle für alle Zeiten der Reichspflege Weißenburg einverleibt bleiben und nie davon getrennt werden.[5]
  • 1377: „Weißenburger Einung“ Die zunftmäßig organisierten Handwerker erhielten mehr Rechte. Der 26-köpfige Äußere Rat überwachte nunmehr den 13-köpfigen Inneren Rat, der weitgehend aus Patriziern bestand, bei Finanzfragen und allen bedeutenden Fällen der Strafrechtspflege und besetzte städtische Ämter.[6]
Weißenburg in Ostpreußen

Kein Einwand gegen die Abwerbung von Untertanen durch den Deutschen Orden. Zur Zeit Karls IV. wurden unter dem Deutschordenshochmeister Winrich von Kniprode (1351-1382) Siedler aus dem Weißenburger Raum angeworben, die im Ordensland bei Rastenburg in Ostpreußen das Dorf Weißenburg Der Name Weißenburg im europäischen Vergleich - kleinere Orte (Auswahl)gründeten.[7]

Fußnoten

  1. Urkunde, ausgestellt zum Krönungstag in Rom, Ostern, 5. April 1355. Hier bestätigte der nunmehrige Kaiser der Stadt Weißenburg ihre alten Rechte. Die Steuer wurde festgelegt. Zum Amtmann sollte der Bürgerschaft nur ein Adeliger gesetzt werden „nach yrer bete und vorderunge“, d. h. nach ihrer Bitte und Vorstellung.
  2. nach Ute Jäger, Vortrag am 23.11.1995, VHS Weißenburg
  3. Gustav Mödl, villa nostra XI, S. 102 und: ders.: „Weißenburg und Karl IV., Stadtrecht, Stadtwald, Süd-Vorstadt – Ausstellung“, Sammlung von Urkunden in Abschriften (in Maschinenschrift), Weißenburg 1978
  4. Dies geschah übrigens auch in Budweis in Südböhmen, dort mit dem Ziel, Straßen und Markteinrichtungen zu verbessern. Die Urkunde erlaubte dem Rat, die Steuer auch wieder abzuschaffen. Am Ende der Reichsstadtzeit konnten alle Bürgermeister, Ratsherren und städtischen Bediensteten einschl. Pfarrern und Lehrern aus dem Ertrag des Ungeltes besoldet werden. (nach Mödl, villa nostra XI, S. 102) Streit war vorprogrammiert, weil z. B. der „Brandenburger Hof“ vor der Stadt zur Wülzburg gehörte. – Heute ist die Getränkesteuer abgeschafft.
  5. Otto Rieder: Geschichte der ehem. Reichsstadt und Reichspflege Weißenburg a. Nordgau, Wßbg. 2002 u. 2004, S. 759
  6. Karl entschiedt sehr pragmatisch. In Nürnberg bevorzugte er z. B. die Patrizier, dort gab es keine Zünfte. – Karls Sohn, Kaiser Sigismund, gab Mitte des 15. Jahrhunderts Weißenburg die volle Rechtsgewalt.
  7. Es liegt im südlichen Teil Ostpreußens und heißt auf polnisch Wyszembork.